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| Allgemeine Reisebedingungen |
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Anmeldung
Zu unseren Reisen können Sie sich schriftlich oder telefonisch anmelden. Die Buchung ist dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Mit der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmer/in diese Vertragsbedingungen.
Zahlungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises pro Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter ist maßgeblich zur Ermittlung der anfallenden Stornogebühren.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises
ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn:
30 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn:
35 % des Reisepreises
ab 13. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Abreisetag
und bei Nichtantritt:
75 % des Reisepreises.
Bei von uns vermittelten Reisen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Kopie der AGBs des entsprechenden Veranstalters. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei Durchführung der Reise von einer anderen Person ersetzen lassen, durch die Umbuchung entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.Falls diese Person den Reiseerfordernissen aus irgend einem Grund nicht genügt, sind wir berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen zu Ihren Lasten.
Rücktritt durch den Veranstalter
Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können wir bis drei Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. An uns geleistete Zahlungen werden ohne Abzug an Sie zurückbezahlt. Zu einem späteren Zeitpunkt können wir zurücktreten, wenn die Reise durch unvorhersehbare, schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) stark erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für diesen Fall werden alle Zahlungen zurückerstattet, der/die Teilnehmer/in hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wir behalten uns vor, eine/n Reiseteilnehmer/in auch während der Reise vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn diese/r den vorher bekanntgegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder durch sein/ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und auch durch Abmahnung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Reiseunterlagen
Die Tickets erhalten Sie ca. eine Woche vor Reiseantritt.
Programm
Das Wetter, geänderte Flug–, Bahn– oder Schiffspläne, geänderte Öffnungszeiten usw. können kurzfristig unwesentliche Änderungen des Programms notwendig machen.
In solchen Fällen wird kein Schadensersatz geleistet. Mitwirkungspflicht
Soweit der/die Teilnehmer/in Beanstandungen hat, ist er/sie verpflichtet, diese unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen, damit dieser nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.
Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf einsehbar.
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der in der Überschrift genannten Vorschriften ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vetrag nach enden sollte.
Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktritts- und einer Reisekrankenversicherung. Auf dem Anmeldeformular können Sie vermerken, ob Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen möchten.
Natur & Kultur
Wanderstudienreisen
Willi Bosch / Blütenweg 32 / 89155 Ringingen |
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